AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Katzenhotel Annett Selbach - Sorkale

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotel-Aufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt.

II. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Katzenhotel zustande. 
2. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, mündlich, fernmündlich, per Internet-Buchung, oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. 
3. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 
4. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen. 

III. Gegenstand des Vertrages
1. Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Tieres.

IV. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die    
    Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen, im selben Haushalt lebenden Tieren, liegt im Ermessen des Hotels, unter Beachtung der 
    Buchungen/Wünsche des Kunden. 
2. Das Einchecken / Auschecken ist durch den Kunden, nach Vereinbarung mit dem Hotel, 7 Tage pro Woche, 24 Stunden  am Tag möglich. Eine Abholung kann darüber hinaus 
    nur erfolgen, wenn durch den Kunden vor Abholung des Tieres die Gesamtrechnung des Aufenthaltes ausgeglichen wurde und ein Zahlungseingang verzeichnet werden kann.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang des Hotels, einschließlich der gesonderten  Zusatzleistungen vereinbarten Preis, zu zahlen.
4. Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste sowie Prospektbeschreibung 
    des Hotels. Ist die Erbringung von beschriebenen Leistungen, die nicht zur Grundversorgung und Betreuung des Tieres gehören, wie Fotos über Whats App, von zeitlichen und 
    technischen Faktoren abhängig, so handelt es sich um ein kostenloses Zusatzangebot und gehört nicht zum geschuldeten Leistungsumfang. Wünscht der Kunde Leistungen des 
    im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einchecken zu erklären.
5. Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.
6. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. 
7. Ein Aufenthalt unter Quarantäne (bei nicht ausreichend geimpften Tieren, oder auf tierärztliche Anordnung) wird mit einen Einzelzimmer-Preisaufschlag von 50% berechnet. 
8. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so   
    kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
9. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere 
    wünscht und das Hotel dem zustimmt. Gleichfalls behält sich das Hotel die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden vorgenommene Klassifizierung des jeweiligen  
    Tieres laut Antrag nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthaltes im Hotel verändert.
10.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder 
     Sicherheitsleistung zu verlangen. 
11.Sollte der vereinbarte Hotelaufenthalt des Tieres aus nicht in der Person des Hotels liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich gegenüber dem 
     Hotel eine Verlängerung des Aufenthaltes beantragt haben, ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer 
     gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Annahme der Überschreitungsfrist zur 
     Ausübung bleibt in der Annahme beim Hotel.
13.Bei Beendigung des Aufenthaltes des Tieres erfolgt die Gesamtabrechnung (Hotelübernachtungen, gebuchte zusätzliche Leistungen sowie Tierarztkosten) unter Einbeziehung 
     der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen.

V. Gegenstand des Vertrages zu Seminaren, Vorträgen und Workshops
1. Teilnahmebedingungen
    Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.
2. Anmeldung
    Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
    Der Veranstalter behält sich eine Änderung des Veranstaltungsortes vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich sein sollte.
    Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Seminarabwicklung und Kundenverwaltung verarbeitet.
    Nach Zugang der vorgenannten Buchungsbestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande.
    Da die Teilnehmerzahl für manche Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze entsprechend der eingehenden Anmeldungsreihenfolge vergeben.
    Ohne Angabe von Gründen kann die Anmeldung zu einer Veranstaltung abgelehnt und zurückgewiesen werden.
    Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall erstattet er die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück.   
    Weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.     
3. Stornierung durch den Kunden
    Bei Rücktritt zwischen 4-8 Wochen vor dem Seminar wird die Zahlung zurückerstattet.
    Bis 3 Wochen vor der Veranstaltung erstattet der Veranstalter 50% des Gesamtbetrages zurück, 50 % werden als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
    Bei Rücktritt innerhalb 3 Wochen vor der Veranstaltung wird die gesamte Teilnahme-Gebühr als Stornokosten einbehalten, es sei denn, der Teilnehmer findet einen 
    adäquaten Ersatzteilnehmer.
    Erfolgt die Abmeldung innerhalb zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde/die Kundin ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er/sie die        Teilnahme an der Veranstaltung ab, bleibt auch hier die Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtend. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
    Der Veranstalter kann bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Gefährdung anderer Kunden oder der Veranstaltung, ohne Einhaltung einer Frist und unter              Berechnung o.g. Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
    Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In 
    diesem Fall wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kunden bestehen nicht.
    Bei Ausfall eines Referenten z.B. auf Grund von Krankheit und in Fällen höherer Gewalt, kann es auch kurzfristig zu einer Absage der Veranstaltung kommen. In diesem Fall
    bemüht sich der Veranstalter um eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt. Gezahlte Teilnahmegebühren bleiben hierbei gültig. Auf Verlangen werden bezahlte
    Teilnahmegebühren jedoch auch zurückerstattet. Für darüberhinausgehende Schäden und Kosten, die dem Kunden durch den Veranstaltungsausfall entstehen, haftet der
    Veranstalter nicht.


 VI. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus 
    dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder 
    Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich 
    gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden, oder Nichtinanspruchnahme der vom Hotel angebotenen Leistungen, kann das Hotel die bestellten und 
    reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen Leistungen dem Kunden gegenüber berechnen.
    Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    4a) Im Falle des Rücktritts von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
      a) Stornierung bis 8 Wochen vor Anreisetag kostenlos
      b) Stornierung bis 4 Wochen vor Anreisetag 40%
      c) Stornierung bis 2 Wochen vor Anreisetag 60% 
      d) Stornierung bis 1 Wochen vor Anreisetag 90% 
    4b) Im Falle einer vorzeitigen Abreise hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung,100% des Buchungspreises.

VII Rücktritt des Hotels
1. Das Hotel ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen, und der Kunde auf 
    Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom 
    Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
    • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des 
      Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
3.a) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VIII Haftung
1. Soweit Dritte das Hotel für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde 
    Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis das Hotel von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem 
    Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass dem Hotel der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung 
    im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt das Hotel entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten 
    herauszugeben. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Hotel auch für solche Schäden, welche dem Personal des Hotels und dessen Ausstattung daraus 
    erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden des Hotels sei ursächlich für den 
    eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Das Hotel ist jedoch nicht verpflichtet, sich 
    auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
2. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefährdung oder Verletzung gegenüber dem Personal und ist ein weiterer Aufenthalt 
    nach Ansicht des Hotels aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das 
    Tier binnen 24 Stunden nach Benachrichtigung abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist das Hotel im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, die vertraglichen 
    Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
3. Das Hotel ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier 
    ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in das Hotel verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber dem Hotel, das insoweit nur für 
    eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht für Drittverschulden. 
4. Das Hotel haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und 
    Kosten. Das Hotel hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und 
    Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

IX Tierärztliche Versorgung
1. Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen des Hotels einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Das Hotel 
    wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine frei gewählte Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des 
    Tieres zu beauftragen. 
2. Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an das Hotel die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist das Hotel 
    berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist das 
    Hotel zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
    Soweit das Hotel für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde das Hotel von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme 
    einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
3. Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres dem Hotel übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig 
    erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist das Hotel berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des 
    Kunden vornehmen zu lassen. Soweit Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die  
    Quarantänestation aufgenommen wird.

X Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch das Katzenhotel Annett Selbach - Sorkale sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes im Hotel beauftragten Unternehmen.

XI Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-.  Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen, während der Teilnahme an Veranstaltungen in unserem Hause -gleich zu welchem Zweck-.. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

XII Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Sitz des Katzenhotel Annett Annett Selbach - Sorkale.
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Stand 12/2020 - Katzenhotel Annett Selbach - Sorkale
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